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   VG Freiburg, 06.12.2006 - 2 K 1555/06   

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VG Freiburg, 06.12.2006 - 2 K 1555/06 (https://dejure.org/2006,11615)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06.12.2006 - 2 K 1555/06 (https://dejure.org/2006,11615)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 2 K 1555/06 (https://dejure.org/2006,11615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beeinflussung einer Bürgermeisterwahl durch Leserbrief

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Neutralitätsgebot durch positive Äußerungen eines Mitglieds des Gemeinderats und stellvertretenden Beisitzers des Wahlprüfungsausschusses zum sich erneut bewerbenden Bürgermeister in einem Leserbrief; Mangelnder Hinweis auf die bekleideten Ämter in dem ...

  • online-und-recht.de
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)
  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Anfechtung der Bürgermeisterwahl Kappel-Grafenhausen erfolglos

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Anfechtung der Bürgermeisterwahl Kappel-Grafenhausen erfolglos

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2006 - 2 K 1555/06
    Amtsträger unterliegen im Wahlkampf daher einer Neutralitätspflicht (vgl. zum Folgenden VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.01.1997 - 1 S 1748/96 - Urt. v. 2.12.1985 - 1 S 2428/85 -, VBlBW 1986, 310; VG Freiburg. Urt. v. 22.3.2006 - 1 K 1844/05 -).

    Ebenso wenig darf er durch seinen Einsatz in Widerstreit zu seinen jeweiligen Amtspflichten geraten, wobei jedoch noch nicht pflichtwidrig handelt, wer als einzelnes Mitglied von Gemeinderat oder Wahlausschuss für oder gegen einen Bewerber Partei ergreift (vgl. dazu Kunze/Merk/Quecke, Kommunalwahlrecht BW, § 32 Rn. 81; VG Freiburg. Urt. v. 22.3.2006 - 1 K 1844/05 -).

    Wenn man alle Bürger, die ein Ehrenamt ausüben, von vorneherein von Äußerungen im Rahmen des Wahlkampfs ausschlösse, würden diese in ihrer freien Meinungsäußerung unverhältnismäßig beeinträchtigt (VG Freiburg. Urt. v. 22.3.2006 - 1 K 1844/05 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96

    Meinungsäußerung von Ratsmitgliedern und Amtsleitern im Bürgermeisterwahlkampf

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2006 - 2 K 1555/06
    Amtsträger unterliegen im Wahlkampf daher einer Neutralitätspflicht (vgl. zum Folgenden VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.01.1997 - 1 S 1748/96 - Urt. v. 2.12.1985 - 1 S 2428/85 -, VBlBW 1986, 310; VG Freiburg. Urt. v. 22.3.2006 - 1 K 1844/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung der unechten Teilortswahl; Rechtfertigung der

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2006 - 2 K 1555/06
    Folglich ist auch die gerichtliche Prüfung auf die fristgerecht vorgebrachten Einspruchsgründe beschränkt und nicht auf weitere Anfechtungsgründe zu erstrecken (VGH Bad.-Württ, Urt. v. 2.12.1991 - 1 S 818/91 -, NVwZ-RR 1992, 261; Urt. v. 27.2.1996 - 1 S 2570/95 -, in juris; Urt. v. 27.11.1978 - I 3282/78 -, in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 1 S 2266/91

    Unzulässige Wahlbeeinflussung

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2006 - 2 K 1555/06
    Eine grundsätzlich zulässige Einflussnahme auf Wähler verstößt gegen den Grundsatz der freien Wahl und wird damit gesetzwidrig, wenn sie geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit des Wählers so zu beeinflussen, dass er gehindert wird, seine Auswahl unter den Bewerbern nach den seinen persönlichen Wertungen entsprechenden und von ihm normalerweise angelegten Maßstäben zu treffen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.4.1967 - IV 523/66 - Urt. v. 17.2.1992 - 1 S 2266/91 -, NVwZ 1992, 504; Quecke/Pfeifer, Die Prüfung und Anfechtung der Kommunalwahlen, VBlBW 1989, 441 [443], m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1991 - 1 S 818/91

    Wahlanfechtung - Ablauf der Frist - materielle Präklusion - Begrenzung des

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2006 - 2 K 1555/06
    Folglich ist auch die gerichtliche Prüfung auf die fristgerecht vorgebrachten Einspruchsgründe beschränkt und nicht auf weitere Anfechtungsgründe zu erstrecken (VGH Bad.-Württ, Urt. v. 2.12.1991 - 1 S 818/91 -, NVwZ-RR 1992, 261; Urt. v. 27.2.1996 - 1 S 2570/95 -, in juris; Urt. v. 27.11.1978 - I 3282/78 -, in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1985 - 1 S 2428/85

    Unzulässige Wahlbeeinflussung durch amtliche Verlautbarungen

    Auszug aus VG Freiburg, 06.12.2006 - 2 K 1555/06
    Amtsträger unterliegen im Wahlkampf daher einer Neutralitätspflicht (vgl. zum Folgenden VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.01.1997 - 1 S 1748/96 - Urt. v. 2.12.1985 - 1 S 2428/85 -, VBlBW 1986, 310; VG Freiburg. Urt. v. 22.3.2006 - 1 K 1844/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07

    Erfolgreiche Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen Wahlbeeinflussung -

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. Dezember 2006 - 2 K 1555/06 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. Dezember 2006 - 2 K 1555/06 - zu ändern, den Einspruchsbescheid des Landratsamts Ortenaukreis vom 3. August 2006 aufzuheben und das beklagte Land zu verpflichten, die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Kappel-Grafenhausen vom 2. Juli 2006 für ungültig zu erklären.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. Dezember 2006 - 2 K 1555/06 - zu ändern, den Einspruchsbescheid des Landratsamts Ortenaukreis vom 3. August 2006 aufzuheben und das beklagte Land zu verpflichten, die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Kappel-Grafenhausen vom 2. Juli 2006 für ungültig zu erklären.

  • VG Karlsruhe, 26.01.2012 - 2 K 2293/11

    Ungültigerklärung einer Wahl des Bürgermeisters; gesetzlicher Ausschluss von

    Zwar gilt auch in diesem Verfahren der Untersuchungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO), aber nur in dem engen Rahmen des rechtshängigen Sachverhalts, also nur im Rahmen von fristgerecht geltend gemachten Einspruchsgründen; (nur) insoweit können die Parteien neue Beweismittel einführen (VG Freiburg, Urt. v. 06.12.2006 - 2 K 1555/06 -, juris m. w. N.).

    Ebenso wenig darf er durch seinen Einsatz in Widerstreit zu seinen jeweiligen Amtspflichten geraten, wobei jedoch noch nicht pflichtwidrig handelt, wer als einzelnes Mitglied von Gemeinderat oder Wahlausschuss für oder gegen einen Bewerber Partei ergreift (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 06.12.2006, a.a.O.).

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